EINWILLIGUNG ZUR VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN
DATEN, L. 675/96
Wenn Sie dieses Formular ausfüllen, stimmen Sie dem Folgenden
zu: (in Übereinstimmung mit dem Artikel 10, Privacygesetz):
- In dieser Gelegenheit die meldeamtliche, versammelte Daten,
werden von websiteinhaberer Gesellschaft nur für innere Aufbereitung
und für Auskunfsmaterialsschikungen benutzt. Sie werden nicht
zu Drittpersonen bekannt gegeben oder verbreitet;
- Der Bewerber ist fähig der Rechten art. 13, Gesetz 675/96;
- Die Gesellschaft dieser Website, deren Angaben in der Homepage
rehportiert sind, ist Inhaber und verantwortlich der versammelten
Daten. |